Wie ein Haustarifvertrag funktioniert

(rote Fläche)

Um den individuellen Besonderheiten eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern besser gerecht zu werden, vereinbaren Gewerkschaften für die Beschäftigten einzelner Unternehmen gerne auch sogenannte „Haustarifverträge“. Das sind Tarifverträge, die die Arbeitskonditionen mit Bestandteilen wie z.B. Gehalt, Urlaub, Überstundenvergütung etc. in dieser Form so nur für das betreffende Unternehmen regeln. Dazu muss das Unternehmen noch nicht einmal im Arbeitgeberverband sein. Bei G+J würde dies sicherlich Sinn machen, da G+J der einzige Verlag in Deutschland ist, der mit einem Fernsehsender zusammen gemeinsame Produkte erzeugt. Die Beschäftigten können mit einem Haustarifvertrag nur gewinnen: Sind die individuellen Konditionen in ihrem Arbeitsvertrag schlechter als der Haustarif, werden sie automatisch auf das Tarifniveau angehoben. Sind die individuellen Konditionen besser als der Tarif, gelten diese weiter. Gewerkschaften wie ver.di verhandeln üblicherweise jedes Jahr neu über die Arbeitskonditionen mit dem Arbeitgeber. Je mehr Beschäftigte Mitglied in der Gewerkschaft sind, desto mehr Druck kann die Gewerkschaft auf den Arbeitgeber ausüben, um ihn an den Verhandlungstisch zu bringen. Niemand muss einzeln bei den Chefs vorstellig werden und betteln – das geschieht fortan im Kollektiv. Übrigens: Betriebsräte dürfen keine Tarifverträge verhandeln; dies ist laut Gesetz ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten.