Betriebsänderung, Sozialplan und Gehaltsverhandlungen

Manche Kolleg:innen fragen sich, wie die Verhandlungen der Geschäftsführungen mit dem Betriebsrat laufen. Was wird da überhaupt verhandelt?

RTL plant in Hamburg eine sogenannte Betriebsänderung. Hierfür schreibt das Betriebsverfassungsgesetz (in § 111) vor, dass der Betriebsrat (genau genommen alle betroffenen Betriebsräte) darüber informiert und mit diesem beraten werden muss. Im Prinzip müsste die Geschäftsführung die Meinung des Betriebsrats berücksichtigen, das lässt sich allerdings nicht erzwingen.

Wenn klar ist, dass es Nachteile – zum Beispiel Kündigungen – für Arbeitnehmer geben wird, muss für jeden betroffenen Betrieb ein Sozialplan verhandelt werden (§ 112 BetrVG). Hier kann der jeweilige Betriebsrat einen Abschluss erzwingen, auch wenn das Ergebnis am Ende natürlich immer ein Kompromiss sein wird.

Damit gar nichts zu tun haben Gehaltserhöhungen für verbleibende Mitarbeiter. Die Geschäftsführung kündigte am 22. Februar an, darüber mit „dem Betriebsrat“ beraten zu wollen. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass Betriebsräte nur über Gehaltsstrukturen mitbestimmen können, aber nicht über die Höhe der Gehälter. Bei krassen Abweichungen einzelner Gehälter kann der jeweilige Betriebsrat eine Anpassung verlangen.

Richtige Gehaltsverhandlungen können nur einzelne Mitarbeiter führen, wenn sie in einer starken Verhandlungsposition sind, oder Gewerkschaften, die – wenn’s denn nicht anders geht – auch streiken lassen können. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto stärker kann sie deswegen in Tarifverhandlungen auftreten.