Mein Heft wird eingestellt. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Was nun?

Während derzeit die Geschäftsführung mit den zuständigen Betriebsräten über die Einstellung von Titeln und Verlagerung von Abteilungen berät und einen Sozialplan verhandelt, werden parallel schon letzte Hefte geplant und erstellt.

Obwohl bisher sehr viel unklar und insbesondere der Sozialplan noch nicht vereinbart ist, sprechen offenbar schon einige Ressortleiter einzelne Kolleg*innen an, dass sie doch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben könnten. Schön ist das nicht!

Vor allem nicht für Betroffene. Aber Ihr braucht Euch nicht ins Bockshorn jagen zu lassen! Falls einem ein wirklich gutes Angebot gemacht wird – sagen wir, vielleicht 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr oder so –, oder es einem gerade gut in die Lebensplanung passt, sollte man das Angebot ruhig einmal prüfen, wie gut es wirklich ist. Aber man muss es nicht und kann einfach erstmal abwarten!

In der Vergangenheit wurden solche Angebot gelegentlich mit Aussagen verbunden, wie „So ein gutes Angebot kriegst du später nicht mehr!“. Das muss aber nicht immer stimmen, hierzu kann der Betriebsrat meist eine Einschätzung geben. Außerdem ist zu bedenken, dass im Falle der Nicht-Annahme das Gehalt noch einige Zeit weiter gezahlt wird, mehr dazu gleich.

Solange die oben genannten Schritte nicht abgeschlossen sin, kann niemand wegen der Titel-Einstellungen entlassen werden. Und danach greift der Sozialplan und die Kündigungsfrist gilt natürlich auch immer noch. Bis man oder frau wirklich den Job verliert, kann es noch viele Monate dauern, selbst, wenn der Titel schon bald eingestellt wird. Mal abgesehen davon, dass auch eine im Rahmen eines Sozialplans ausgesprochene Kündigung oft anfechtbar ist.

ver.di-Mitglieder, denen eine Aufhebung angeboten wurde, können sich dazu auch individuell von den ver.di-Jurist*innen beraten lassen. Infos findet ihr unter ver.di-Rechtsschutz. Und diese Möglichkeit hat man schon am ersten Tag der Mitgliedschaft 😀