Fairness geht anders –
keine Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen!
Einzelne Verlage greifen immer wieder zu dem Mittel, Tariferhöhungen auf die übertariflichen Zulagen anzurechnen – also die Zulagen zu kürzen. Rechtlich mag das gehen, aber Fairness geht anders.
Übertarifliche Zulagen sind Anerkennung der Arbeit
von Einzelnen. Von Arbeitgebern auch »Wertschätzung« genannt. Wer sie kürzt, kündigt diese Anerkennung und Wertschätzung auf.
Unterm Strich bedeutet die Anrechnung realen Einkommensverlust: Die Zulage wird gekürzt, es bleibt formal beim Gehalt wie vorher. Über mehrere Jahre sind das aber etliche Prozente weniger Realeinkommen. Denn nicht einmal die Teuerungsrate wird ausgeglichen!
ver.di setzt sich für reale Einkommenserhöhung ein – auch in den jetzigen Tarifrunden für die Angestellten in Verlagen.